Patientenverfügung
Jeder kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann – zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit.
Für den „Fall der Fälle“ sollte daher rechtzeitig vorgesorgt werden: Mit einer Patientenverfügung kann die medizinische Behandlung geregelt werden, mit einer Betreuungsverfügung die rechtliche Vertretung bestimmt werden und mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson in finanziellen, persönlichen, aber auch rechtlichen Angelegenheiten ermächtigt werden.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale erläutert alles Wichtige und bietet zahlreiche Musterformulierungen.