Wie Sie Ihr Zeugnis richtig prüfen
Die Zeugnissprache verfügt über einen ganz eigenen Code. Hier können Sie prüfen, ob in Ihrem Zeugnis auch alles Wichtige steht und welche Noten Sie erhalten haben.
Im folgenden Kapitel erfahren Sie,
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wie ein einfaches Arbeitszeugnis aussieht (S. 18),
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worauf es beim qualifizierten Zeugnis ankommt (S. 23),
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was bei Zeugnissen für Führungskräfte zu beachten ist (S. 65),
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was ins Zwischen- und Ausbildungszeugnis gehört (S. 73/75),
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was nicht im Zeugnis stehen darf (S. 77) und
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wie Sie verschlüsselten Zeugnistext dechiffrieren (S. 79).
Worauf es beim einfachen Arbeitszeugnis ankommt
Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur die persönlichen Daten des Arbeitnehmers sowie eine Beschreibung der Art und Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses. Es enthält keine Angaben zum Arbeitsverhalten, der Führung und der Arbeitsleistung.
Das einfache Zeugnis soll einen umfassenden Überblick über die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit geben. Es dient in erster Linie einer lückenlosen Dokumentation des beruflichen Lebenslaufs bzw. Werdegangs eines Arbeitnehmers.
Welche Nachteile hat ein einfaches Arbeitszeugnis?
Da viele Arbeitgeber ihre Entscheidung für oder gegen einen Bewerber auf eine möglichst breite Basis stellen wollen, ziehen sie gerne Arbeitszeugnisse des alten Arbeitgebers heran. Dabei interessiert sie natürlich besonders, wie der bisherige Arbeitgeber das Arbeitsverhalten, die Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilt hat. Wenn Sie einem potenziellen Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis vorlegen, wird dies bei Auswahlverfahren normalerweise negativ gedeutet. Die Vorlage eines einfachen Arbeitszeugnisses erweckt den Eindruck, Sie hätten etwas zu verbergen. Es wird angenommen, dass Ihre Leistungen und Ihr Verhalten so schlecht waren, dass Sie diese Beurteilungen in Ihrem Zeugnis nicht erwähnt haben wollten und daher nur ein einfaches Zeugnis verlangt haben oder dass Sie ein ausgefertigtes qualifiziertes Zeugnis nicht vorlegen.
Lassen Sie sich ein einfaches Arbeitszeugnis nur dann ausstellen, wenn:
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Sie ein länger zurückliegendes Beschäftigungsverhältnis nachweisen und
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die Art der Tätigkeit erläutern lassen wollen.
Ansonsten sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.
Für den Fall, dass Sie ein einfaches Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber verlangt haben, überprüfen Sie es anhand der nachfolgenden Checkliste.
Checkliste: Einfaches Arbeitszeugnis
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Überschrift mit Bezeichnung des Zeugnisses | |
Name, Vorname | |
bei verheirateten Frauen zusätzlich der Geburtsname | |
Geburtsdatum und Geburtsort (umstritten) | |
Beruf, akademische und öffentlich-rechtliche Titel | |
Art des Beschäftigungsverhältnisses (präzise Angaben über das Aufgabengebiet) | |
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (Beginn/Ende; Voll-/Teilzeit) | |
Ausscheiden | |
Ort, Datum, Unterschrift |
Worauf müssen Sie achten?
Es gibt einige Elemente, die auch in einem einfachen Arbeitszeugnis nicht fehlen dürfen:
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die Überschrift,
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die Einleitung,
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Art und Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses,
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Unterschrift und Datum.
1 Überschrift
Das Zeugnis muss korrekt bezeichnet werden. Je nachdem um welches Zeugnis es sich handelt, ist die entsprechende Überschrift zu wählen. Folgende Bezeichnungen stehen zur Auswahl:
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Zeugnis
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Endzeugnis
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Arbeitszeugnis
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Dienstzeugnis
Bei qualifizierten Positionen wird häufig die Bezeichnung „Dienstzeugnis“ verwendet. Die Bezeichnung „Arbeitszeugnis“ wird normalerweise nur bei gewerblichen Arbeitnehmern verwendet. Am besten ist es, wenn Ihr Arbeitgeber die neutrale Bezeichnung „Zeugnis“ gewählt hat.
2 Einleitung
Im Einleitungssatz muss das einfache Zeugnis die Angaben zu Ihrer Person, also Namen und Vornamen, enthalten.
Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob gegebenenfalls Ihr Geburtsname und Geburtsort ins Zeugnis aufgenommen werden dürfen. Um Überschneidungen zu vermeiden, verweisen wir hier auf die entsprechenden Ausführungen beim qualifizierten Zeugnis auf Seite 29.
3 Die Art und Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses
Schließlich muss angegeben werden, ob Sie voll- oder teilzeitbeschäftigt waren und wann Ihr Arbeitsverhältnis begonnen und geendet hat bzw. endet.
Die Art Ihrer Tätigkeit muss Ihr Arbeitnehmer sorgfältig und so ausführlich beschreiben, dass sich ein außenstehender Dritter einen umfassenden Eindruck von Ihrer Tätigkeit machen kann. So müssen die übertragenen Arbeitsplätze, Beförderungen und eventuelle Spezialisierungen beschrieben werden. Auch innerbetriebliche Fortbildungen sind aufzuführen.
Die Dauer der Tätigkeit muss exakt mit Datum angegeben werden. Dabei ist die rechtliche Dauer und nicht der eventuell kürzere Beschäftigungszeitraum maßgeblich.
Das Zeugnis darf nur dann Angaben über Beendigungsgrund und -modalitäten enthalten, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Bei dieser Beschreibung der Tätigkeit darf keine (auch nicht eine versteckte) Bewertung Ihres Arbeitsverhaltens, Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer Führung einfließen.
4 Unterschrift, Datum
Der Arbeitgeber muss das Zeugnis handschriftlich unterschreiben. Je höher der Aussteller des Zeugnisses in der Hierarchie des Unternehmens steht, desto wertvoller wird Ihr Zeugnis beurteilt. Am günstigsten für Sie ist es also, wenn der Inhaber des Unternehmens oder sein Vertreter Ihr Zeugnis unterschreiben. Bei größeren Firmen ist es üblich, dass der Leiter der Personalabteilung und der Fachvorgesetzte das Zeugnis unterschreiben. Bei leitenden Angestellten sollte das Arbeitszeugnis von einem Mitglied der Geschäftsführung unterschrieben sein.
Wichtig
Da Unterschriften manchmal sehr schwer lesbar sind, ist es ratsam, wenn in Maschinenschrift der Name und die Funktionsbezeichnung unter der Unterschrift steht.
Das Ausstellungsdatum soll grundsätzlich mit dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenfallen. Wenn Sie die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses erst einige Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verlangen, erfolgt keine Rückdatierung.
Das qualifizierte Zeugnis – die Beurteilung macht's
Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich zu den Angaben, die im einfachen Zeugnis stehen, eine Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung sowie Ihres Verhaltens während Ihrer Tätigkeit durch Ihren Arbeitgeber. Es hat damit für Ihre Stellensuche wesentlich mehr Gewicht als das einfache Zeugnis. Gehen Sie bei der Prüfung Ihres qualifizierten Zeugnisses entsprechend sorgfältig vor und analysieren Sie zunächst den Aufbau. Mit Hilfe der Checkliste auf Seite 24 können Sie im Detail prüfen, ob Ihr Arbeitszeugnis alle wichtigen Elemente enthält.
So ist Ihr Zeugnis richtig aufgebaut
A Überschrift
B Einleitung
C Tätigkeitsbeschreibung
D Leistungsbeurteilung
E Verhaltensbeurteilung
F Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
G Schlussformulierung
H Ort, Datum, Unterschrift
Prüfen Sie mit Hilfe der folgenden Checkliste, ob in Ihrem Zeugnis die Reihenfolge dieser Punkte eingehalten ist und ob auch wirklich alle Punkte enthalten sind.
Checkliste: Was ein qualifiziertes Zeugnis beinhaltet
Zwischen den Zeilen lesen
Weicht Ihr Arbeitgeber in Ihrem Zeugnis von dieser Struktur ab, dann nimmt er damit (gewollt oder unbewusst) eine Bewertung Ihrer Leistungen, Ihres Verhaltens oder Ihrer Führungsqualitäten vor – je nachdem, wo er vom Standardaufbau abweicht.
Es gibt eine Reihe von Techniken, die der Zeugnisersteller anwenden kann, um Informationen ganz subtil an den kundigen Leser weiterzugeben. Eine dieser Techniken ist die Reihenfolgetechnik.
Wenn Sie also feststellen, dass Ihr Zeugnis nicht der üblichen Struktur entspricht, dann hat Ihr Arbeitgeber damit ganz bestimmte Informationen an kundige Leser weitergegeben.
Allein indem er die Reihenfolge ändert, kann er z. B. mitteilen, dass er Sie zwar ganz nett findet, aber leistungsmäßig als schwach einstuft: Und das ganz einfach, indem er die Verhaltensbeurteilung (E) vor die Leistungsbeurteilung (D) setzt.
Eine andere sehr gerne verwendete Technik ist die Leerstellentechnik. Der Zeugnisersteller macht zu bestimmten Punkten überhaupt keine Aussagen, er lässt einfach etwas aus. Durch solch „beredtes“ Schweigen bringt er in der Regel eine negative Bewertung zum Ausdruck. Fehlt beispielweise in der Schlussformel (F) die Aussage, dass er Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen bedauert, teilt er mit, dass er ganz froh darüber ist, dass Sie gehen.
Damit Sie möglichst leicht feststellen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen ein ordentliches Zeugnis ausgestellt hat, haben wir die umfangreiche Checkliste für das qualifizierte Zeugnis (von Seite 24) noch einmal in Detailchecklisten für die einzelnen Gliederungspunkte zerlegt. Anhand dieser Detailchecklisten und der jeweils nachfolgenden Erläuterungen können Sie Ihr Zeugnis so richtig „auseinandernehmen“. Sie finden in den Detailchecklisten die Zusammenstellung der wichtigsten Fragen, die Sie zu den Knackpunkten in Ihrem Zeugnis führen.
Worauf Sie im Einzelnen achten müssen
Im Folgenden finden Sie zu jedem Punkt eine Checkliste, die Ihnen hilft, sich im Zeugnisdschungel zu orientieren. Die einzelnen Punkte aus der Checkliste werden anschließend jeweils ausführlicher erläutert. So können Sie Ihr qualifiziertes Zeugnis Schritt für Schritt analysieren.
Checkliste: Überschrift und Einleitung
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A Überschrift | |
Ist Ihr Zeugnis korrekt bezeichnet (Zeugnis, Dienstzeugnis, Endzeugnis, Zwischenzeugnis, Vorläufiges Zeugnis, Ausbildungszeugnis, Praktikantenzeugnis, …)? | |
B Einleitung | |
Enthält das Zeugnis Ihren Vor- und Nachnamen, bei verheirateten Frauen den Geburtsnamen, und gegebenenfalls Ihren Titel? | |
Ist die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses | |
richtig angegeben (Beginn und Ende; Voll- oder Teilzeit)? | |
Ist Ihre berufliche Bezeichnung richtig? | |
Wird Ihre Tätigkeit aktiv („war tätig“) und nicht passiv („wurde beschäftigt“, „wurde eingesetzt“) beschrieben? |
Überschrift und Einleitung: So soll es sein
Überschrift
Je nachdem, um welches Zeugnis es sich handelt, muss es die entsprechende Überschrift tragen. Folgende Bezeichnungen sind möglich:
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Zeugnis
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Endzeugnis
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Arbeitszeugnis
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Dienstzeugnis
Die Bezeichnung „Arbeitszeugnis“ wird im Allgemeinen nur bei gewerblichen Arbeitnehmern verwendet. Gebräuchlicher ist bei qualifizierten Positionen die Bezeichnung „Dienstzeugnis“. Am allerbesten ist jedoch die neutrale Bezeichnung „Zeugnis“.
Auszubildende erhalten am Ende Ihrer Ausbildung ein sogenanntes „Ausbildungszeugnis“, welches auch so zu bezeichnen ist.
Wenn das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht, können Sie sich unter bestimmten Umständen ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen (dazu mehr auf Seite 73).
Persönliche Daten
Nach der Überschrift folgen als Einleitung Ihre persönlichen Daten. Ihre Person muss im Zeugnis mit Namen, Vornamen und gegebenenfalls mit Ihren Titeln so bezeichnet sein, dass keine Zweifel an Ihrer Person bestehen.
Bei der Frage, ob im Arbeitszeugnis Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum angegeben werden dürfen, streiten sich die Geister. Die eine Seite vertritt die Auffassung, dass die Anschrift und das Geburtsdatum aufgenommen werden dürfen, insbesondere dann, wenn nur so keine Verwechslungsgefahr besteht. Andere sind der Meinung, diese Angaben dürften nicht ins Zeugnis aufgenommen werden, es sei denn der Arbeitnehmer ist damit einverstanden.
Wichtig
Wenn Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum von Ihrem Arbeitgeber aufgenommen wurden und Sie nach Erhalt des Zeugnisses nicht widersprechen, geht man in der Regel davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.
Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses
Der Beginn und das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses müssen präzise und richtig angegeben werden. Entscheidend sind hier der rechtlich wirksame Beginn und das rechtlich wirksame Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. (Das Enddatum muss nicht hier stehen, es kann auch in der Schlussformulierung aufgenommen werden.)
Prüfen Sie unbedingt, welches Beendigungsdatum angegeben wurde, denn hier können wichtige Aussagen versteckt sein. So sollten Sie darauf achten, dass der Tag Ihres Ausscheidens mit den üblichen Kündigungsfristen übereinstimmt. Ihr potenzieller zukünftiger Arbeitgeber wird sicherlich misstrauisch, wenn die Kündigungsfristen offensichtlich nicht eingehalten wurden. Er wird dann Vermutungen anstellen, ob Sie wohl fristlos gekündigt wurden o. Ä.
Wichtig ist auch, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis von Ihrem bisherigen Arbeitgeber möglichst rasch erhalten. Ihr alter Arbeitgeber kann Ihnen (auch ungewollt) durch nachlässiges Verhalten schaden. Denn es macht keinen guten Eindruck bei einem neuen Arbeitgeber, wenn Ihr Arbeitszeugnis erst nach ein paar Monaten ausgestellt wurde. War Ihre Arbeitsleistung so unbedeutend für Ihren alten Arbeitgeber, dass er sich mit einem für Sie so bedeutenden Papier so lange Zeit lässt? Am besten ist es, wenn zwischen dem Beendigungsdatum und dem Tag Ihres Ausscheidens kein zeitlicher Zwischenraum liegt. Ein bis zwei Wochen Differenz ist noch in Ordnung. Aber alles, was darüber hinausgeht, sollten Sie nicht akzeptieren.
Sollten Sie in Teilzeit gearbeitet haben, so muss dies Ihr Arbeitgeber in diesem Abschnitt auch angeben. Da die Vollzeitbeschäftigung am meisten verbreitet ist, werden üblicherweise nur dann Angaben gemacht, wenn es sich um ein Teilzeitverhältnis handelt.
Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit
Die berufliche Tätigkeit, die Sie ausgeübt haben, ist korrekt zu bezeichnen. Falls sich Ihre berufliche Tätigkeit im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses verändert hat, sollte dazu entweder gar keine Angabe gemacht werden und nur Ihre letzte Tätigkeit genannt sein oder der berufliche Werdegang wird ausführlich und lückenlos beschrieben.
Keine Wertung in der Einleitung!
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber bereits bei der Angabe Ihrer objektiven persönlichen Daten durch seine Wortwahl Bewertungen Ihrer Leistungen oder Ihres Verhaltens vorgenommen hat. So z. B. vermittelt eine aktive Formulierung eine aktive Arbeitsweise, eine passive Formulierung hingegen einen negativen Eindruck.
Beispiel
„Frau Sarah Klein, geborene Voit, geboren am 27. Dezember 1967, war als Werbeplanerin vom 01. Januar 1999 bis zum 30. Juni 2008 in unserem Unternehmen tätig.“
Dieses Beispiel enthält alle wichtigen Punkte und ist sauber und neutral formuliert. Nun das negative Beispiel zum Vergleich:
„Hiermit bescheinigen wir Frau Sarah Klein, geborene Voit, geboren am 27. Dezember 1967, vom 01. Januar 1999 bis zum 30. Juni 2008 als Werbeplanerin in unserem Unternehmen beschäftigt gewesen zu sein.“
Was sagt Ihr Gefühl, wenn Sie dieses Beispiel mit dem positiven Formulierungsbeispiel vergleichen? – Das zweite Formulierungsbeispiel ist eindeutig negativ zu bewerten. Zunächst wird Frau Klein etwas „bescheinigt“. Das klingt fließbandmäßig ausgestellt und erinnert eher an eine Arbeitsbescheinigung als an ein Arbeitszeugnis, in dem die Leistungen und das Verhalten einer Person insgesamt beurteilt werden. Auch die Formulierung „beschäftigt gewesen zu sein“ deutet aufgrund der Passivform auf eine negative Beurteilung hin.
Beispiele: Aktive und passive Formulierung
Aktive Formulierung | Passive Formulierung |
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Er erledigte … Er bearbeitete … | Er hatte … zu erledigen Er hatte … zu bearbeiten |
Er beschäftigte sich … | Er wurde … beschäftigt |
Er war … tätig | Er wurde … eingesetzt |
Wenn bereits in der Einleitung Ihres Zeugnisses negative Bewertungen vorgenommen wurden, sollten Sie unbedingt dagegen vorgehen. Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber die Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses. Diesen Anspruch können Sie – falls erforderlich – auch gerichtlich geltend machen. Näheres zum Zeugnisberichtigungsanspruch finden Sie auf den Seiten 94 ff.
Die Tätigkeitsbeschreibung
Der Arbeitgeber muss im Zeugnis Ihre Tätigkeit vollständig und präzise beschreiben. Und zwar so konkret, dass ein außenstehender Dritter sich davon ein umfassendes Bild machen kann. Ein potenzieller Arbeitgeber muss sich anhand der Beschreibung Ihrer Tätigkeit entscheiden können, ob Sie sein Anforderungsprofil erfüllen und als Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle geeignet sind oder nicht. Es muss daher Ihr Arbeitsplatz beschrieben werden, Ihre Funktion im Unternehmen, Ihre Aufgaben und Ihr Verantwortungsbereich, der Wechsel von Aufgaben, Spezialaufgaben und Projekten, Ihre Kompetenzen sowie Ihre berufliche Entwicklung im Unternehmen.
Checkliste: Tätigkeitsbeschreibung
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Ist die Art Ihres Beschäftigungsverhältnisses beschrieben? | |
Sind alle wesentlichen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
präzise und vollständig beschrieben?
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Ist bei Veränderung Ihrer Aufgabenbereiche Ihre berufliche Entwicklung dargestellt? | |
Vermittelt die Tätigkeitsbeschreibung einen aktiven („war tätig“) oder einen passiven („wurde beschäftigt“) Eindruck Ihrer Arbeitsweise? | |
Ist das Unternehmen beschrieben und Ihre Einordnung im Unternehmen (hierarchische Position, Berichtspflicht) dargelegt? | |
Ist beschrieben welche Kompetenzen und Vollmachten Sie haben und welche Verantwortung Sie tragen? |
Natürlich können Sie von keinem Arbeitgeber verlangen, dass alle Punkte in ausführlicher Breite erläutert werden. Der Umfang der Tätigkeitsbeschreibung hängt davon ab, wie qualifiziert Ihre Aufgaben waren und über welchen Zeitraum Sie die Aufgaben wahrgenommen haben. So macht es einen großen Unterschied, ob Sie z. B. als Sachbearbeiter ein halbes Jahr in einem Fuhrunternehmen beschäftigt waren oder als Entwicklungsingenieur auf einen projektreichen Zeitraum von sieben Jahren zurückblicken.
Die Art Ihrer Tätigkeit
In Ihrem Arbeitszeugnis muss präzise angegeben werden, welche Art von Tätigkeit Sie ausgeführt haben. Ihre Aufgaben müssen so genau und vollständig angegeben werden, dass sich ein fachkundiger außenstehender Dritter ein zutreffendes und umfassendes Bild davon machen kann. Darauf haben Sie einen Anspruch von Rechts wegen. Es müssen also die wesentlichen Tätigkeiten, Aufgaben- und Einsatzbereiche beschrieben sein, die ein Urteil über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erlauben. Ein neuer Arbeitgeber kann nur so einen Eindruck von Ihren Erfahrungen und Leistungen gewinnen.
Der Umfang der Tätigkeitsbeschreibung hängt davon ab, wie qualifiziert diese Aufgaben waren, wie lange Sie im Unternehmen beschäftigt waren und über welchen Zeitraum Sie diese Aufgaben wahrgenommen haben.
Wichtig
Als Faustregel gilt: Je länger Sie in einem Unternehmen beschäftigt waren und je qualifizierter und spezialisierter Ihre Tätigkeit ist, desto ausführlicher sollte Ihre Tätigkeitsbeschreibung sein.
Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeitsbeschreibung nicht auffallend knapp ausgefallen ist. Je kürzer sie gehalten ist und je nichtssagender sie ist, desto eher müssen Sie davon ausgehen, dass Ihnen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt wurde.
Wichtig
Besonders wichtig: In Ihrer Tätigkeitsbeschreibung darf kein Hinweis enthalten sein, dass Sie als Betriebs- oder Personalrat tätig waren. Diese Tätigkeit darf Ihr Arbeitgeber nur dann in Ihrem Zeugnis erwähnen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Das Wichtige zuerst
Die wichtigsten Aufgabenbereiche Ihrer Tätigkeit sind ihrer Bedeutung entsprechend zuerst zu nennen. Lesen Sie Ihr Zeugnis auch unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes durch und achten Sie darauf, in welcher Reihenfolge Ihre Aufgaben beschrieben werden.
Wenn unwichtige Aufgaben im Verhältnis zu anderen wichtigen Tätigkeiten sehr umfangreich beschrieben und überbetont werden und Details an sich wichtiger Aufgaben, allenfalls am Rand, erwähnt werden, bringt Ihr bisheriger Arbeitgeber damit eine negative Beurteilung zum Ausdruck. Es entsteht dann der Eindruck, Sie seien mit den wesentlichen Aufgaben Ihrer Tätigkeit überfordert gewesen.
Beispiel
Mit Hilfe der Reihenfolgetechnik kann Ihr Arbeitgeber Informationen „zwischen den Zeilen“ weitergeben. Finden Sie in einem Zeugnis die Formulierung: „Sie war für den Einkauf von Büromaterial und Investitionsgütern zuständig“, so hätte der Arbeitgeber damit zum Ausdruck gebracht, dass die Dame zwar auf dem Papier auch für den Einkauf von Investitionsgütern zuständig war, aber eben v. a. auf dem Papier. Denn allein dadurch, dass der Arbeitgeber den Einkauf des Büromaterials vor der bedeutenderen Aufgabe aufgeführt hat, macht er deutlich, dass die Mitarbeiterin eher keine Investitionsgüter eingekauft hat bzw. dass er mit ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden war.
Beruflicher Werdegang
Auch der Beschäftigungsverlauf im Unternehmen muss dargelegt werden. Haben Sie sich stetig im Unternehmen weiterentwickelt, ist Ihnen zunehmend mehr Verantwortung übertragen worden, so ist dies ein deutlicher Hinweis auf gute Leistungen, Zuverlässigkeit und Beständigkeit, also darauf, dass Sie ein guter Mitarbeiter sind.
Auch wenn Sie sich besondere Kenntnisse durch Weiterbildungsmaßnahmen erworben haben, sollte dies im Zeugnis aufgeführt werden.
Aktive oder passive Tätigkeitsbeschreibung
Auch bei der Tätigkeitsbeschreibung gilt, was bei den Ausführungen zur Einleitung eines Zeugnisses auf Seite 32 bereits angesprochen wurde. Aktive Formulierungen sind eindeutig positiver zu bewerten als passive.
Beispiel
Steht im Zeugnis eines Architekten: „Herr Neubert hatte die Durchführung planerischer Arbeiten wie Entwurfs-, Werks- und Detailplanung von Wohn- und Geschäftshäusern zu erledigen“, dann klingt das eindeutig negativ.
Die aktive Formulierung: „Herr Neubert war mit der Durchführung planerischer Arbeiten wie Entwurfs-, Werks- und Detailplanung von Wohn- und Geschäftshäusern befasst“, klingt das schon sehr viel positiver.
Das Unternehmen und Ihre Aufgabe darin
Bei der Beschreibung Ihres Tätigkeitsbereiches hat Ihr Arbeitgeber auch kurz sein Unternehmen zu beschreiben. Diese Beschreibung soll nur knapp sein und kein Auszug aus einem Werbeprospekt. An dieser Stelle sollte nun kurz erläutert sein, wie Sie in die Organisationsstruktur und die Hierarchie des Unternehmens eingeordnet waren und an wen Sie berichtet haben.
Kompetenzen und Verantwortungsbereich
Ihr bisheriger Arbeitgeber muss schließlich angeben, wofür Sie Verantwortung getragen haben, welche Kompetenzen und welche besonderen Vollmachten oder Prokura Sie hatten.
Die Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung ist das Herzstück Ihres Arbeitszeugnisses. Bei der Analyse Ihres Zeugnisses ist dieser Teil der schwierigste Part. Zum einen ist die Zeugnissprache komplex und nicht in allen Punkten eindeutig. Zum anderen sind die einzelnen Beurteilungen Ihrer Leistungsmerkmale nicht allein ausschlaggebend. Erst in Kombination mit der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung können sie richtig interpretiert werden. Dazu aber mehr bei den Erläuterungen der Detailcheckliste zur Leistungsbeurteilung.
Checkliste: Leistungsbeurteilung
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Hat Ihr Arbeitgeber die einzelnen Leistungsmerkmale, die für die Erfüllung Ihrer Aufgabe wichtig waren (z. B. analytisches Denkvermögen), genannt? | |
Werden die Leistungskriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die ausgeübte Tätigkeit dargestellt und nicht die eher unbedeutenden Kriterien zuerst abgehandelt? | |
Werden Leistungsmerkmale aufgeführt, die selbstverständlich sind und für die Erfüllung Ihrer Aufgaben unwichtig waren? | |
Sind die Formulierungen äußerst kurz gehalten? | |
Sind lobende Worte mit Einschränkungen versehen? | |
Sind lobende Ausführungen sehr verschachtelt oder kompliziert formuliert? | |
Sind doppeldeutige Aussagen enthalten? | |
Gibt es abschließend eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung? | |
Welche Note ergibt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung? | |
Ist die Gesamtnote in sich stimmig und wird sie durch die Beurteilung der einzelnen Leistungsmerkmale bestätigt? |
Leistungsbewertung en détail und im Ganzen
Bei der Leistungsbewertung beurteilt Ihr bisheriger Arbeitgeber zunächst die einzelnen Kriterien, die für Ihre Tätigkeit von Bedeutung sind. Er bewertet Ihre beruflichen Kenntnisse, Ihre fachlichen und kommunikativen Fähigkeiten, die Arbeitsweise, den Arbeitserfolg (Quantität und Güte), besondere Arbeitserfolge und Ihre Arbeitsbereitschaft. Bei Führungskräften gehört zur Leistungsbeurteilung auch eine Beurteilung der Mitarbeiterführung. Im Anschluss an die Beurteilung der einzelnen Leistungskriterien muss eine zusammenfassende Bewertung Ihrer Leistungen erfolgen.
Natürlich sehen die Kriterien, nach denen Ihre Leistung bemessen wird, je nach der Tätigkeit recht verschieden aus. Entsprechend ist auch die Beurteilung einer Leistung funktions- und berufsspezifisch.
Was Sie können und wissen
Ihre Leistung misst sich zunächst an Ihrer Arbeitsbefähigung. Hier geht es schlicht um das Können des Arbeitnehmers. Im Einzelnen heißt das:
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die Fachkenntnisse,
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die Belastbarkeit,
-
die Auffassungsgabe,
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die intellektuellen und kreativen Fähigkeiten,
-
die Problemlösungsfähigkeit und
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die Berufserfahrung.
Beispiel
Für Werbefachleute, Konstrukteure und Forscher ist es sehr wichtig, über ein großes Kreativitätspotenzial zu verfügen. Das Leistungskriterium für einen Finanzbuchhalter dagegen ist nicht die Kreativität, sondern seine Befähigung genau und sorgfältig zu arbeiten. Würde einem Finanzbuchhalter in einem Zeugnis Kreativität bescheinigt, wäre das ein Anlass an seiner Eignung für seine Aufgabe zu zweifeln. Bei einem Berufskraftfahrer gehört eine Aussage über seine Zuverlässigkeit und bei einer Kassiererin eine Aussage über ihre Ehrlichkeit ins Zeugnis. Voraussetzung für die Arbeitsbefähigung von Systemanalytikern ist deren logisches und analytisches Denkvermögen.
Zur Arbeitsbefähigung gehört auch Ihr Fachwissen. Wenn im Zeugnis darauf eingegangen wird, dann sollte sowohl der Umfang, die Tiefe und möglichst auch der praktische Nutzen Ihres fachlichen Wissens für das Unternehmen angesprochen werden.
Fachwissen | |
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Sehr gut | „Er verfügt über ein hervorragendes und fundiertes Fachwissen auch in Randbereichen.“ |
Gut | „Er verfügt über umfassende Fachkenntnisse.“ |
Befriedigend | „Er verfügt über solide Fachkenntnisse.“ |
Ausreichend | „Er verfügt über ein solides Basiswissen in seinem Arbeitsbereich.“ |
Mangelhaft | „Er verfügte über entwicklungsfähige Kenntnisse in seinem Tätigkeitsbereich.“ |
Ungenügend | „Er hatte Gelegenheit, sich die erforderlichen Kenntnisse in seinem Tätigkeitsbereich anzueignen.“ |
Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit | |
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Sehr gut | „Er war in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell richtige Lösungen zu finden.“ |
Gut | „Er überblickte schwierige Zusammenhänge, erkannte das Wesentliche und war in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen.“ |
Befriedigend | „Er fand sich in neuen Situationen zurecht und war auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen.“ |
Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit | |
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Ausreichend | „Er war mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationen gewachsen und in der Lage, komplizierte Zusammenhänge nachzuvollziehen.“ |
Mangelhaft | „Er war mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationen im Wesentlichen gewachsen.“ |
Ungenügend | „Er war bemüht, mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationen gerecht zu werden.“ |
Denk- und Urteilsvermögen | |
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Sehr gut | „Besonders hervorzuheben ist seine Urteilsfähigkeit, die ihn auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.“ |
Gut | „Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine klare und logische Gedankenführung, die ihn zu sicheren Urteilen befähigt.“ |
Befriedigend | „Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.“ |
Ausreichend | „In vertrauten Zusammenhängen kann er sich auf seine Urteilsfähigkeit stützen.“ |
Mangelhaft | „In vertrauten Zusammenhängen kann er sich im Wesentlichen auf seine Urteilsfähigkeit stützen.“ |
Ungenügend | „Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch sprunghafte, teils widersprüchliche Gedankenführung, ohne zu erkennen, worauf es ankommt.“ |
Passt Ihr Arbeitsstil?
Auch der Arbeitsstil des Arbeitnehmers muss im Zeugnis beurteilt werden – je nach Berufsgruppe, kann diese Beurteilung für Ihren neuen Arbeitgeber ausschlaggebend sein. Dazu gehört:
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die Zuverlässigkeit,
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die Sorgfalt,
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die Selbstständigkeit,
-
die Vertrauenswürdigkeit,
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die Loyalität und
-
Diskretion.
Wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Informationen oder vertraulichen Daten z. B. als Bilanzbuchhalter oder Personalsachbearbeiterin umzugehen hatten, dann wird im Rahmen der Bewertung Ihrer Arbeitsweise eine Aussage zu Ihrer Zuverlässigkeit und Diskretion erwartet. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter, die z. B. als Einkäufer manchmal von Externen ins Ziel genommen werden und von denen Loyalität im Interesse ihres Unternehmens erwartet wird. Bei Mitarbeitern, deren Tätigkeit besondere Sorgfalt und Genauigkeit erfordert, wie z. B. Buchhaltern oder vielen Facharbeitern, darf eine Aussage zur Sorgfalt nicht fehlen. Von Forschern, Systemanalytikern oder von Kundendiensttechnikern wird eine systematische Arbeitsweise erwartet.
Für bestimmte Positionen (z. B. Direktionssekretärinnen) ist das Kriterium „Selbstständigkeit“ besonders wichtig. Bei leitenden Angestellten oder anderen Mitarbeitern in Vertrauensstellungen wird die Aussage erwartet, dass sie jederzeit das Vertrauen des Unternehmens genossen haben.
Zuverlässigkeit | |
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Sehr gut | „Er arbeitete stets zuverlässig und genau.“ (Der Unterschied liegt im letzten Wort, bei gut heißt es gewissenhaft.) |
Gut | „Er arbeitet stets zuverlässig und gewissenhaft.“ |
Befriedigend | „Er arbeitete zuverlässig und gewissenhaft.“ |
Ausreichend | „Er bewältigte die entscheidenden Aufgaben zuverlässig.“ |
Mangelhaft | „Er arbeitete in der Regel zuverlässig.“ |
Ungenügend | „Er war um eine zuverlässige Arbeitsweise bemüht.“ |
Ihr Arbeitsergebnis
Zur Leistungsbewertung gehört selbstverständlich auch der Arbeitserfolg eines Arbeitnehmers. Dazu gehören:
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die Arbeitsmenge,
-
das Arbeitstempo,
-
die Arbeitsqualität,
-
die Überzeugungskraft und
-
das Verhandlungsgeschick.
Wird im Zeugnis die sorgfältige Arbeitsweise betont, dann sollten bei den Ausführungen zum Arbeitserfolg auch die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo hervorgehoben werden. Fehlen hier aber nähere Ausführungen, dann hat sich der Arbeitgeber möglicherweise der Leerstellentechnik bedient und eine schlechte Bewertung beim fehlenden Leistungskriterium vorgenommen.
Arbeitsergebnis | |
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Sehr gut | „Er beeindruckte uns stets durch seine sehr gute Arbeitsqualität, wobei er die selbst gesetzten und vereinbarten Ziele auch unter schwierigsten Bedingungen stets erreichte, meist sogar noch übertroffen hat.“ „Er hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht stets herausragende Arbeitsergebnisse erzielt.“ |
Gut | „Seine Arbeitsqualität war stets gut, wobei die vereinbarten Ziele von ihm auch unter schwierigen Bedingungen stets erreicht, oft auch übertroffen wurden.“ „Er zeigte stets eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität.“ |
Befriedigend | „Seine Arbeitsqualität war gut, wobei er die vereinbarten Ziele erreichte.“ „Seine Arbeitsqualität war überdurchschnittlich.“ |
Ausreichend | „Seine Arbeitqualität entsprach den Anforderungen.“ „Er arbeitete sorgfältig und genau.“ |
Mangelhaft | „Seine Arbeitsqualität entsprach im Allgemeinen den Anforderungen, wobei er stets mit Nachdruck daran arbeitete, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.“ „Er bemühte sich im Allgemeinen um sorgfältige, genaue Arbeit.“ |
Ungenügend | „Seine Arbeitsqualität entsprach meistens den von uns erwarteten Anforderungen.“ |
Besondere Arbeitserfolge
Wenn Sie besondere Arbeitserfolge vorweisen können, dann hat Ihr Arbeitgeber diese auch im Zeugnis aufzuführen. Solche Erfolge können zum Beispiel sein:
-
überdurchschnittliche Gewinnsteigerungen,
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besondere Kosteneinsparungen,
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die Lösung besonders schwieriger Problemfälle,
-
Arbeitnehmererfindungen oder
-
Beförderungen.
Beispiel
Eine sehr gute Beurteilung besonderer Arbeitserfolge könnte wie folgt lauten:
„Er erreichte trotz schwieriger Auftragslage eine sehr hohe Umsatz- und Gewinnsteigerung. Er gehört damit zu den besten Verkäufern unseres Unternehmens.“
Die Leistungsbereitschaft
Auch das „Wollen“, das Engagement und die Eigeninitiative des Arbeitnehmers sind Teil des Zeugnisses. Das sind im Einzelnen:
-
die Arbeitsmotivation,
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die Arbeitsbereitschaft und der Arbeitswille,
-
das Engagement,
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das Interesse für die Arbeitsaufgaben und
-
die Eigeninitiative bei der Lösung der Aufgaben.
Eigeninitiative | |
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Sehr gut | „Er zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch seine große Einsatzbereitschaft.“ „Er war stets hochmotiviert und zeigte ein außergewöhnliches Engagement bei der Lösung von – Arbeitsaufgaben.“ |
Gut | „Er ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft für unser Unternehmen ein.“ „Er zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer.“ |
Befriedigend | „Er hat mit hohem Einsatz einen guten Beitrag zum gemeinsamen Firmenerfolg geleistet.“ „Er zeigte Eigenbereitschaft und Initiative.“ |
Ausreichend | „Er hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen.“ „Er zeigte Eifer und Fleiß in ausreichendem Maß.“ |
Mangelhaft | „Er hat der geforderten Einsatzbereitschaft im Großen und Ganzen entsprochen.“ „Er zeigte nach Anleitung Eifer und Fleiß.“ |
Ungenügend | „Er hat sich bemüht, der geforderten Einsatzbereitschaft zu entsprechen.“ „Er war bestrebt, Eifer und Fleiß zu zeigen.“ |
Die Führungsleistung
Den Besonderheiten der Leistungsbeurteilung von Führungskräften haben wir ein eigenes Kapitel gewidmet, siehe dazu Seite 65.
Die wichtigen Leistungen zuerst
Auch hier gilt der Grundsatz: das Wichtigste zuerst. Achten Sie darauf, dass die Leistungskriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die jeweilige Tätigkeit dargestellt sind. Werden vor der Beurteilung von wichtigen Leistungskriterien unbedeutende Merkmale oder Selbstverständlichkeiten beurteilt, dann ist das aufgrund der Reihenfolgetechnik als eine schlechte Beurteilung zu deuten.
Bei einer sehr guten oder guten Leistungsbeurteilung wird auf Ihre überdurchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnisse hingewiesen.
Je detaillierter auf einzelne Leistungskriterien eingegangen wird, desto größer ist die Bedeutung der Leistungsbeurteilung. Und desto aufmerksamer sollten Sie diese Beurteilung prüfen.
Bei der Deutung der Leistungsbeschreibung ist besonders darauf zu achten, ob mit bewussten Auslassungen gearbeitet wird. Diese Technik wird auch als Leerstellentechnik bezeichnet. Durch Schweigen werden negative Aussagen vermieden, und doch wird Ihnen trotz wohlklingender Worte ein negatives Zeugnis ausgestellt.
Wichtig
Überprüfen Sie, ob Ihnen in Ihrer zusammenfassenden Leistungsbeurteilung sehr gute oder gute Leistungen bescheinigt werden, in der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten jedoch nur einfache oder unwichtige Tätigkeiten aufgeführt sind. Wenn dem so ist, dann ist Ihre gute Leistungsbeurteilung nicht viel wert. Es wird Ihnen dann nämlich bescheinigt, dass Sie nur für einfache oder unwichtige Tätigkeiten sehr gut bzw. gut geeignet sind.
Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Im Anschluss an die Beurteilung der einzelnen Leistungskriterien erfolgt normalerweise die zusammenfassende Beurteilung der Leistungen.
In der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung in Arbeitszeugnissen findet sich häufig die Aussage über die Zufriedenheit mit Ihrer Arbeit. Es gibt so etwas wie eine allgemeingültige Notenskala, die den Personalfachleuten bestens bekannt ist.
Im Allgemeinen sind folgende Zusätze charakteristisch:
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für eine gute Beurteilung:
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„immer“
-
„stets“
-
„in jeder Hinsicht“
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„jederzeit“
-
„während der gesamten Beschäftigungsdauer“
-
-
für eine mangelhafte Beurteilung:
-
„teilweise“
-
„im Wesentlichen“
-
„im Großen und Ganzen“
-
„in etwa“
-
Wichtig
Überprüfen Sie, ob aussagekräftige Beurteilungen der einzelnen Leistungskriterien in Ihrem Zeugnis enthalten sind. Wenn nur eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung vorhanden ist und Aussagen zu den einzelnen Leistungskriterien fehlen, ist das als Hinweis zu verstehen, dass Ihnen keine guten Leistungen bestätigt werden sollen, auch wenn die zusammenfassende Leistungsbeurteilung anscheinend gute Leistungen attestiert.
Die Verhaltensbeurteilung
In einem qualifizierten Zeugnis erfolgt anschließend eine Beurteilung Ihrer persönlichen Führung, also Ihres sozialen Verhaltens an Ihrem Arbeitsplatz. In diesem Abschnitt beurteilt Ihr Arbeitgeber, wie Sie gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und eventuell anderen geschäftlichen Kontaktpersonen (Kunden, Gästen, Patienten, Angehörigen von Patienten, …) aufgetreten sind.
Detailcheckliste zum Sozialverhalten
Ja | Nein | |
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Wird Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Mitarbeitern besser beurteilt als das Verhalten gegenüber Vorgesetzten? | ![]() |
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Wird Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Mitarbeitern beurteilt, nicht jedoch das Verhalten gegenüber Vorgesetzten? | ![]() |
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Wird in Ihrer Verhaltensbeurteilung eine Reihe von Personengruppen, mit denen Sie geschäftlich in Kontakt standen, erwähnt, jedoch nicht alle? | ![]() |
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Die Fragen dieser Checkliste sollten Sie alle mit Nein beantworten können.
Sozialverhalten: So soll es im Zeugnis stehen
Das Sozialverhalten wird in folgender Reihenfolge beurteilt:
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Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
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Verhalten gegenüber Kollegen,
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Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden und sonstigen Personen, die in geschäftlichem Kontakt mit Ihnen standen.
Wenn Sie feststellen wollen, ob Ihr Sozialverhalten und Ihre Führung im Unternehmen gut oder schlecht beurteilt sind, müssen Sie auf die Reihenfolge achten und darauf, ob alle Personen aufgeführt wurden.
Beispiel
Eine sehr gute Beurteilung könnte so lauten: „Die Führung und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.“
Diese positive Beurteilung kann durch eine ergänzende Formulierung noch bekräftigt werden. Zum Beispiel: „Herr Moosgruber ist allseits anerkannt und geschätzt.“
Eine unzureichende Beurteilung dagegen wäre: „Die Führung und das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei.“ Hier wird durch die „Reihenfolgetechnik“ (die Mitarbeiter werden vor dem Vorgesetzten genannt) ausgedrückt, dass es im Verhältnis mit den Vorgesetzten Beanstandungen gegeben hat.
Auch hier gibt es eine allgemein anerkannte Skala, anhand derer Sie erkennen können, ob Sie bei Ihrer Führungsbeurteilung eine gute oder schlechte Note bekommen haben.
Wie Sie hier sehr schön sehen können, werden die schlechten Bewertungen häufig mit Hilfe von Auslassungen oder „Umstellungen“ vorgenommen.
Schlussformulierung
Der Schlussformulierung kommt eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Denn eine Schlussformulierung kann die vorangegangene gute Beurteilung verstärken oder in Frage stellen und somit entkräften.
Checkliste: Schlussformulierung
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Kommt im Zeugnis zum Ausdruck, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat? | |
Dankt Ihnen Ihr Arbeitgeber für Ihre Arbeit? | |
Bedauert Ihr Arbeitgeber, dass Sie aus dem Unternehmen ausscheiden? | |
Enthält Ihr Zeugnis Wünsche für Ihre Zukunft? | |
Hat Ihr Arbeitgeber den Kündigungsgrund nach Ihrem Willen weggelassen bzw. angegeben? |
Schlussformulierung: So sollte sie aussehen
In der Schlussformulierung muss unbedingt stehen, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet haben, haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber bescheinigt, dass das Arbeitsverhältnis auf Ihren Wunsch beendet wurde.
Mit der Formulierung „Herr Moosgruber scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus“ wird dies zum Beispiel klargestellt.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst beendet haben, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber es bedauert, dass Sie das Unternehmen verlassen.
Die Schlussformulierung ist folgendermaßen aufgebaut:
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Aussage zur Beendigung,
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Dank für geleistete Arbeit,
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Bedauern über das Ausscheiden,
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Wünsche für die Zukunft.
Fehlen hier Worte des Dankes, des Bedauerns und Wünsche für die Zukunft ist durch die Leerstellentechnik einiges gesagt. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Januar 2001 besteht jedoch kein Anspruch auf eine Schlussformel.
Vorsicht bei folgenden Abschlussformulierungen:\
Abschlussformulierung | Das ist gemeint |
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„Herr Münter scheidet aus eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“ | Da die Bedauerns- und Dankesformulierung fehlt, können die guten Wünsche den Eindruck erwecken, Herr Münter habe gute Wünsche für die Zukunft nötig. |
„Unsere besten Wünsche begleiten ihn.“ | Durch diese ironische Schlussbemerkung wird das Arbeitszeugnis entwertet. |
„Wir wünschen ihm für die Zukunft auf seinem Lebensweg viel Erfolg.“ | Bei uns hatte er (nämlich) keinen Erfolg. |
„Wir wünschen ihm für den weiteren Weg in einem anderen Unternehmen viel Erfolg.“ | Gut, dass wir ihn los sind. |
Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen endet, sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber das Ausscheiden auf eigenen Wunsch bestätigt. Das stellt keinen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht dar, da bei einer wirklich einvernehmlichen Beendigung der Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden auch von Ihnen (mit) ausging. Dass auch Ihr Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünschte, kann auch dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass in der Schlussformel auf den Ausdruck des Bedauerns Ihres Ausscheidens verzichtet wird.
Die Formulierung „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen“ ist problematisch. Bei dieser Formulierung ist offensichtlich, dass Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bestanden. Wobei jedoch unklar ist, ob Sie die Differenzen verschuldet hatten oder nicht. Ein künftiger Arbeitgeber kann darüber nur spekulieren. Falls er sich durch eine Rückfrage bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber Klarheit verschaffen will, wissen Sie nicht, welche Auskünfte dann telefonisch erteilt werden.
Wurde Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund betriebsbedingter Kündigung beendet, dann stellt beispielsweise die nachfolgende Formulierung eine sehr gute Beurteilung aus.
Beispiel
„Das Arbeitsverhältnis von Herrn Münter wurde aus betriebsbedingten Gründen mit dem heutigen Tag beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn Münter einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
Ort, Datum, Unterschrift
Auch das Datum und die Unterschrift können in einem Arbeitszeugnis einiges an Information transportieren.
Checkliste: Ort, Datum, Unterschrift
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Sind der Ort und das Ausstellungsdatum genannt? | |
Hat Ihr Zeugnis eine höherrangige Person oder ein Mitglied der Geschäftsleitung unterzeichnet? |
Das Ausstellungsdatum Ihres Zeugnisses sollte mit dem Datum der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übereinstimmen. Wenn eine deutliche Abweichung, also mehrere Wochen oder gar Monate, zwischen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und Ausstellung des Zeugnisses liegt, wird das negativ gedeutet. Es ist nicht selten als Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Eine Abweichung von ein bis zwei Wochen ist sicher noch tolerabel, aber gegen alles was darüber hinausgeht, sollten Sie vorgehen.
Ein Arbeitszeugnis, welches nach einigen Monaten nur noch aus der Erinnerung geschrieben wird, ist in den Augen eines Personalverantwortlichen sicherlich viel weniger wert als ein unmittelbar im Anschluss an das Arbeitsverhältnis erstelltes Zeugnis. Auch kann ein sehr spätes Ausstellungsdatum da-hingehend interpretiert werden, Sie hätten mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erst einmal gerichtlich klären lassen, was im Zeugnis stehen soll. Und welcher Arbeitgeber beäugt das nicht misstrauisch.
Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber handschriftlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, liegt der Verdacht nahe, dass sich der Ersteller vom Wortlaut des Zeugnisses distanziert. Der Unterzeichner muss in der Hierarchie des Unternehmens höher stehen als der Empfänger des Zeugnisses.
Wichtig
Je höher der Aussteller des Zeugnisses in der Hierarchie des Unternehmens steht, desto wertvoller wird Ihr Zeugnis beurteilt.
Am besten ist es, wenn der Inhaber des Unternehmens oder sein Vertreter Ihr Zeugnis unterschreiben. Bei größeren Firmen ist es üblich, dass der Leiter der Personalabteilung und Fachvorgesetzte das Zeugnis unterschreiben. Bei leitenden Angestellten sollte das Arbeitszeugnis von einem Mitglied der Geschäftsführung unterschrieben sein. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2001 muss das Arbeitszeugnis sogar von einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnet werden, wenn ein Arbeitnehmer der Geschäftsführung direkt unterstellt gewesen ist. Dabei muss aus dem Zeugnis die Position des Unterzeichnenden als Mitglied der Geschäftsleitung hervorgehen.
Da Unterschriften manchmal sehr schwer lesbar sind, ist es ratsam, wenn in Maschinenschrift die Funktionsbezeichnung unter der Unterschrift steht.
Eine Übersicht, welche Formulierungen welcher Note entsprechen, finden Sie im Anhang.
Besonderheiten beim Zeugnis für Führungskräfte
Auch Führungskräfte und leitende Angestellte haben einen Anspruch auf ein Zeugnis. Alle oben genannten Forderungen gelten daher auch für Zeugnisse für Führungskräfte. In den nachfolgenden Ausführungen gehen wir noch intensiver auf die Themen ein, die speziell für Führungskräfte von Wichtigkeit sind.
Die Führungsleistung
Die Führungsleistung wird ausschließlich in Zeugnissen für Führungskräfte beurteilt. Wichtige Gesichtspunkte bei der Aussage zur Kompetenz der Mitarbeiterführung sind:
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die Anzahl und Qualifikation der unterstellten Mitarbeiter,
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die Delegation von Verantwortung,
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die Motivation und Arbeitszufriedenheit,
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das Klima und der Zusammenhalt in der Abteilung/Gruppe,
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die Erfolge bei der Mitarbeiterauswahl,
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die erzielten Gruppen- und Abteilungsergebnisse,
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der Umfang der Kompetenzen und Befugnisse.
Zunächst gehört in das Zeugnis für Führungskräfte eine detaillierte Positions- und Aufgabenbeschreibung, die den Verantwortungsbereich genau wiedergibt. Wie viele Mitarbeiter Sie z. B. geführt haben oder wie gut Sie Ihre Mitarbeiter zu motivieren verstanden, muss selbstverständlich auch im Zeugnis einer Führungskraft vermerkt werden. Die Führungsumstände sollten genannt und Ihre Führungsleistung sollte beurteilt sein.
Checkliste: Positions- und Aufgabenbeschreibung von Führungskräften
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Enthält Ihr Zeugnis Aussagen zu Ihrer hierarchischen Position (Einordnung im Unternehmen, an wen Sie berichtet haben)? | |
Sind Aussagen enthalten zu Ihrem Verantwortungsbereich? | |
Ist beschrieben, welche Vollmachten Sie hatten? | |
Falls Sie Prokura hatten, sind dazu die richtigen Aussagen enthalten? |
Checkliste: Führungsumstände und Führungsleistung bei Vorgesetzten
Ihre Leistungen als Vorgesetzter: So sollte Ihr Zeugnis aussehen
Wenn Sie sich als Führungskraft auf eine leitende Position bewerben, dann interessieren den potenziellen neuen Arbeitgeber neben Ihrem Fachwissen insbesondere Ihre Leistungen in Sachen Menschenführung. Entscheidend für den Arbeitgeber bei der Wahl einer neuen Führungskraft ist deren Fähigkeit, ein positives und produktives Arbeitsklima zu schaffen, die Mitarbeiter zu motivieren und zu Höchstleistungen zu führen.
Im Zeugnis einer Führungskraft werden daher Aussagen zu ihren Führungsleistungen erwartet. In jedem Fall sollten in Ihrem Zeugnis Aussagen zu den Führungsumständen und Ihrer Führungsleistung enthalten sein, also zur Anzahl der von Ihnen geführten Mitarbeiter, zur Leistung, die Ihre Mitarbeiter unter Ihrer Führung erbracht haben, und zur Arbeitsatmosphäre in Ihrem Bereich.
In einem Zeugnis für gute Führungskräfte werden auch Ausführungen zu ihrem Führungsstil, also der Art der Zusammenarbeit, ihrer Fähigkeit zu delegieren und zu organisieren und ihrem Erfolg gemacht.
Wenn Ausführungen zu diesen Punkten fehlen oder zu kurz geraten sind, sollten Sie dies beanstanden. Denn aufgrund der Leerstellentechnik kann dieses Fehlen von Aussagen versteckte Kritik an Ihren Leistungen als Führungskraft bedeuten. Fassen Sie in derartigen Fällen frühzeitig beim Ersteller des Zeugnisses nach, denn es muss ja nicht immer böser Wille dahinter stehen.
Werden in Ihrem Zeugnis z. B. sehr wohl lobende Ausführungen zu Ihrem Führungsstil gemacht, aber die Aussagen zu den Leistungen der Mitarbeiter fehlen, so kann damit die Botschaft verbunden sein, Sie hätten als Führungskraft versagt.
Beispiel
Die Formulierung könnte zum Beispiel so lauten: „Durch seinen kooperativen Führungsstil verstand es Herr Leutinger, seine Mitarbeiter zu motivieren.“ oder „Wegen seines kooperativen Führungsstils war Herr Leutinger bei seinen Mitarbeitern sehr beliebt.“
Wenn Ihnen nur bescheinigt wird, dass Sie mit Ihren Mitarbeitern gut auskommen, wie steht es da mit Ihrer Leistungsbezogenheit?
Achten Sie darauf, dass Ihnen bescheinigt wird, dass Sie als Vorgesetzter auch geachtet und anerkannt wurden. Bei leitenden Angestellten muss das Zeugnis Aussagen über die Führungsqualitäten und ihre Loyalität zum Unternehmen enthalten.
Wichtig
Vorsicht: Wird Ihnen als höherqualifizierter Führungskraft Ordentlichkeit und Pünktlichkeit bestätigt, stellt dies eine bewusste Abwertung dar.
Wie war Ihre Informationspolitik?
Ein sehr wichtiger Punkt für Führungskräfte ist der Umgang mit Information. Eine gute Führungskraft muss ihre Mitarbeiter rechtzeitig mit den Informationen versorgen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Eine offene Informationspolitik kennzeichnet daher eine gute Führungskraft.
Beispiel
Eine gute Beurteilung lautet: „Stets informierte er die Mitarbeiter vollständig und hielt sie so in geschäftlichen Angelegenheiten ständig auf dem aktuellsten Stand.“
Lesen Sie die folgenden Formulierung im Vergleich und Sie merken den Unterschied in der Beurteilung: „Er informierte seine Mitarbeiter regelmäßig über das sachlich Notwendige.“ oder „Herr Leutinger war stets bestrebt, die von der Geschäftsleitung erteilten Informationen an seine Mitarbeiter weiterzugeben.“
Mit der Formulierung „er informierte über das sachlich Notwendige“ kommt zum Ausdruck, dass Herr Leutinger seinen Mitarbeitern Informationen vorenthielt. Auch die Formulierung „er war bestrebt“ macht deutlich, dass Herr Leutinger unfähig war, seine Mitarbeiter richtig zu informieren.
Haben Sie Ihre Mitarbeiter gefördert?
Es ist Ihre Aufgabe als verantwortungsvolle Führungskraft, das Potenzial Ihrer Mitarbeiter zu nutzen und zu fördern. Die Formulierung „Herr Friedel zeigte sich aufgeschlossen für die Weiterbildung der Mitarbeiter“, deutet darauf hin, dass hier einiges im Argen lag.
Führungsstil
Autoritäre Führungsstile werden z. B. mit „straff demokratisch“ oder „Er führte mit fester Hand“ umschrieben.
Einer Wertung durch den Zeugnisersteller bedürfen derartige Beurteilungen nicht mehr. Der potenzielle neue Arbeitgeber kann dann selbst einschätzen, ob er einen derartigen Führungsstil in seinem Unternehmen wünscht.
Besitzen Sie Überzeugungskraft?
Um Menschen erfolgreich zu führen, zu begeistern und zu motivieren, benötigt ein Vorgesetzter Überzeugungskraft. Eine gute Beurteilung lautet beispielsweise: „Herr Müller verstand es, die Mitarbeiter zu überzeugen.“
Was Sie beim Zwischenzeugnis beachten müssen
Zwischenzeugnisse sind eher die Ausnahme. Ein Zwischenzeugnis erhält man nur, wenn das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht. Ein Zwischenzeugnis wird Ihnen z. B. dann ausgestellt, wenn Ihr Vorgesetzter wechselt oder wenn Sie innerhalb Ihres Betriebes einen neuen Aufgabenbereich übernehmen.
Ihr Arbeitgeber ist bei der Formulierung Ihres endgültigen Arbeitszeugnisses grundsätzlich an den Inhalt Ihres zuvor erteilten Arbeitszeugnisses gebunden. Dies gilt sowohl für die Tätigkeitsbeschreibung als auch für als auch für die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Nur wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen, darf er davon abweichen. Dies gilt auch in dem Fall, wenn Ihr bisheriger Arbeitgeber den Betrieb verkauft, für den Betriebserwerber als Nachfolger-Arbeitgeber.
Die Überschrift
Ein Zwischenzeugnis muss in der Überschrift auch die Bezeichnung „Zwischenzeugnis“ führen.
Die Zeitform
Das Zwischenzeugnis ist ein sogenanntes „vorläufiges Zeugnis“. Ihr Arbeitszeugnis wird daher normalerweise in der Gegenwartsform, also im Präsens geschrieben, da Ihre Tätigkeit ja fortdauert und Sie Ihre Leistungen zum Zeitpunkt der Zeugniserstellung noch erbringen.
Wenn ein zeitlich bereits abgeschlossener Vorgang beschrieben wird, wie z. B. Ihre frühere Tätigkeit in einem anderen Aufgabenbereich, dann ist das Imperfekt zu benutzen.
Beispiel
„Herr Zuckermeyer wurde zunächst als Junior-Controller in der Abteilung Finanzbuchhaltung und Controlling mit der Erstellung von Statistiken nach Vorgaben betraut. Mit Wirkung zum 01.10.2008 wurde er zum Controller befördert.
Sein Aufgabenbereich umfasst hier: … „Weiterhin führt Herr Zuckermeyer die jährliche Investitionsplanung durch.“
Die Schlussformulierung
Die für Endzeugnisse typische Schlussformulierung des Dankes und des Bedauerns des Ausscheidens, entfällt natürlich beim Zwischenzeugnis. Stattdessen steht im letzten Passus, warum das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Außerdem kann hier Ihr Arbeitgeber besondere Hinweise auf Ihre Qualifikation aufnehmen.
Beispiele
„Dieses Zwischenzeugnis wird Frau Bauer aus Anlass der Versetzung ihres Vorgesetzten ausgestellt.“
„Dieses Zwischenzeugnis stellen wir Herrn Hilbert im Zusammenhang mit einer geplanten Weiterbildungsmaßnahme zur Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer aus.“
„Auf Veranlassung der direkten Vorgesetzten, die zum Monatsende ausscheidet, erstellen wir Frau Martin unaufgefordert dieses Zwischenzeugnis. Verbunden damit ist unser Dank für die bisher für unser Unternehmen erbrachten Leistungen und der Wunsch nach einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit.“
Im Hinblick auf Inhalt und äußere Form gelten für das Zwischenzeugnis die gleichen Grundsätze wie für das Endzeugnis. Es kann auch als einfaches Zeugnis auf Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beschränkt sein. In aller Regel werden Sie als Arbeitnehmer freilich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis wünschen, das eine Beurteilung Ihrer Leistung und Führung enthält.
Was ins Ausbildungszeugnis gehört
Die Überschrift
Das Ausbildungszeugnis sollte in der Überschrift als „Ausbildungszeugnis“ bezeichnet werden.
Der Aufbau des Ausbildungszeugnisses
Das Ausbildungszeugnis enthält die Angaben zur Person und daran anschließend die Dauer und die Bezeichnung der Ausbildung. Anschließend wird der Ausbildungsgang beschrieben und die durchlaufenen Ausbildungsbereiche. Im qualifizierten Ausbildungszeugnis folgen dann die Bewertung der Leistung und Fähigkeiten sowie die Führung des Auszubildenden.
Nach dem Gesetzeswortlaut sind diese Angaben nur auf Verlangen des Auszubildenden aufzunehmen; aber viele Arbeitgeber sind dazu übergegangen diese Angaben unaufgefordert in das Zeugnis aufzunehmen, da sonst erhebliche Mängel beim Auszubildenden vermutet werden. Wenn der Auszubildende jedoch widerspricht, dürfen die Angaben über Führung und Leistung nicht aufgenommen werden.
Der Ausstellungszeitpunkt und die Unterschrift
Der Auszubildende muss bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Ausbildungszeugnis erhalten, das vom Lehrherren (Ausbildenden) unterschrieben sein muss. Wenn der Ausbildende die Ausbildung nicht selbst durchgeführt hat, muss auch der Ausbilder das Zeugnis mit unterschreiben.
Das Praktikums-, Ferien- und Nebenjobzeugnis
Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind ein guter Anlass, sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Eine halbe Seite reicht bei einer kurzfristigen Tätigkeit aus. Für den Aufbau und den Inhalt dieser Zeugnisse gilt grundsätzlich das Gleiche wie beim einfachen und beim qualifizierten Zeugnis.
Beim Praktikumszeugnis wird die Ausbildungsstätte erst dann ein Zeugnis über die Praktikantenzeit ausstellen, wenn der Praktikant seinen Praktikantenbericht vorgelegt hat. Im Praktikantenzeugnis werden die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums und die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt.
Was nicht im Zeugnis stehen darf
Es gibt einige Dinge, die in einem Arbeitszeugnis gar nicht erscheinen dürfen. Wahr oder unwahr spielt dabei keine Rolle. Ihr Arbeitgeber darf in Ihr Zeugnis nicht aufnehmen:
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Ihre Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft,
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Ihre Zugehörigkeit zum Personal- oder Betriebsrat,
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Details aus Ihrem Privatleben – ausgenommen Vorfälle, die einen direkten Einfluss auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit und Ihr Arbeitsverhalten haben/hatten,
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die Höhe Ihres Lohns/Gehalts,
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tatsächliche Unterbrechungen, z. B. infolge Urlaub, Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit oder lang andauernder Krankheit. Ausnahme: wenn Ihre Abwesenheit in Relation zur Betriebszugehörigkeit über 50% betrug (Urteil BAG Mai 2005).
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Informationen über Alkoholgenuss,
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Abmahnungen,
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Nebentätigkeiten,
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Schwerbehinderung,
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Kündigungsgründe (diese dürfen nur dann im Zeugnis auftauchen, wenn dies vom Mitarbeiter ausdrücklich verlangt wird),
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den – auch dringenden – Verdacht strafbarer Handlungen,
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Vorstrafen – es sei denn, diese haben die Leistungsfähigkeit und das Arbeitsverhalten erheblich und maßgeblich beeinflusst,
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den Kündigungsgrund, wenn dieser für den Arbeitnehmer nachteilig ist,
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gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
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Verboten sind schließlich boshafte Formulierungen, wie z. B.: „Die Auszubildende tut recht daran, aus dem kaufmännischen Beruf auszuscheiden, da sie im Rechnen Schwierigkeiten hat.“
Negative Tatsachen dürfen nur dann erwähnt werden, wenn sie beweisbar sind. Dann darf der Arbeitnehmer sogar sehr harte Formulierungen verwenden. Denn falls schwerwiegende Leistungsmängel verschwiegen werden und der nächste Arbeitgeber dadurch einen Schaden erleidet, kann dieser den Zeugnisaussteller regresspflichtig machen.
Geheimcode und Geheimzeichen in Zeugnissen
Geheimcode
Das Wort „Geheimcode“ geistert immer wieder durch die Literatur und hält sich beharrlich in der Arbeitswelt. Eines ist sicher, einen Geheimcode im Sinne einer geheimen Vereinbarung über die Verschlüsselung von Zeugnissen gibt es nicht.
Dennoch: Wie Sie auf den vorherigen Seiten bemerkt haben, werden Zeugnisse anders geschrieben als dies im normalen Leben üblich wäre. Die Zeugnissprache hat mit dem allgemeinen Sprachgebrauch oft nur noch wenig gemein. Und es gibt eine Reihe von Formulierungen, die von Arbeitgebern verwendet werden, um damit ganz bestimmte Informationen zu transportieren. Solche festgelegten Formulierungen sind keine Theorie, sondern gängige Praxis. Nicht alle Verklausulierungen sind dabei für den Arbeitnehmer negativ. Die Bedeutung der nachfolgend zusammengestellten Formulierungen sollten Sie jedoch auf jeden Fall kennen und darauf achten, dass derartige Formulierungen in Ihrem Zeugnis nicht enthalten sind.
Geheimzeichen
Auch so etwas gibt es: Geheimzeichen, wie z. B. Patzer, Häkchen und Striche, die die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft offenlegen sollen. Solche Zeichen sind jedoch verboten.
Alle Hinweise auf das Privatleben des Arbeitnehmers, aber auch eine eventuelle Betriebsrats- oder Gewerkschaftstätigkeit gehören generell nicht in ein Zeugnis, es sei denn, der Arbeitnehmer wäre damit einverstanden. Achten Sie deshalb auf Patzer oder Flecken auf Ihrem Zeugnis, es muss ja nicht immer ein böser Wille Ihres Arbeitgebers dahinterstecken – Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber könnte aber etwas daraus ablesen, was nicht in Ihrem Sinne wäre.
Zeichen | Bedeutung |
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Senkrechter Strich mit Kugelschreiber/Füllhalter, links von der Unterschrift stehend, der aussieht wie ein „Ausrutscher“ | Mitglied einer Gewerkschaft |
Ein so genannter „Ausrutscher“ (nur Häkchen) nach rechts | Mitglied einer rechtsstehen den Partei |
Ein sogenannter „Ausrutscher“ (nur Häkchen) nach links | Mitglied einer linksstehenden Partei |
Ein sogenannter „Doppelausrutscher“ (Doppelhäkchen) nach links | Mitglied einer linksgerichteten, verfassungsfeindlichen Organisation |