Autos mit Kat darf man nicht anschieben
Stimmt nicht. Das würde ja heißen, dass man praktisch kein Auto mehr anschieben dürfte. Denn es gibt kaum noch Benziner ohne Kat, und beim Diesel ist das Anschieben wegen der höheren Kompression sowieso kaum möglich. Wenn man also einmal nachts die Innenbeleuchtung des Autos hat brennen lassen und am Morgen die Batterie schwächelt, muss man dann wirklich den Pannendienst holen, oder darf man sich vom Nachbarn Starthilfe per Muskelkraft geben lassen? Hinter dem Anschiebverbot steckt die Befürchtung, durch die Startversuche könnte unverbrauchter Sprit in die Auspuffanlage gelangen, und dieser könnte sich später, wenn der Wagen wieder läuft, entzünden und den Katalysator schädigen. Die Automobilclubs sehen die Sache gelassener. «Springt das Fahrzeug nur wegen einer leeren Batterie nicht an, spricht nichts gegen ein kurzes Anschieben oder Anschleppen bei kaltem Motor», sagt beispielsweise der österreichische ÖAMTC. Auch der ADAC hat in diesem Fall keine Einwände. Der kurze Schubs, den der Motor zum Anspringen braucht, schadet dem Kat nicht.
Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn der Wagen bei warmem Motor und intakter Batterie nicht starten will. Dann liegt das Problem woanders, zum Beispiel in der Zünd- oder Kraftstoffanlage. In dem Fall sollte man langes «Orgeln» mit dem Anlasser ebenso unterlassen wie das Anschieben oder Anschleppen. Denn abgesehen davon, dass es sowieso nichts bringt: Durch solche langen Startversuche kann tatsächlich eine relevante Menge Sprit in den Auspuff gelangen, mit den erwähnten bösen Folgen für den Katalysator.